Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Nicht-Privatpersonen. Unsere AGB sind anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

1.            Allgemeines

1.1       Für unsere Lieferungen von jeglichen Waren gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2       Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3       Unsere Angebote sind freibleibend. Erst unsere Auftragsbestätigung stellt unsere rechtsverbindliche Willenserklärung dar. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.

1.4       Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

 

2.          Kaufgegenstand

Der Kaufgegenstand ergibt sich abschließend aus der in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Spezifikation. Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen, die keinen Einfluss auf den Gesamterfolg haben, stellen keine Vertragswidrigkeit der Ware dar.

 

3.          Preise

3.1       Es gilt der vereinbarte Preis in EURO zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.2       Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.

3.3       Ist eine andere Vereinbarung als „ab Werk“ getroffen, so können die anfallenden Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.4       Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

3.5       Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich der Vergütung der von uns erbrachten Leistung.

3.6       Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.

 

4.          Zahlungsbedingungen

4.1    Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglichen Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum (2% Skonto) oder binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum (ohne jeden Abzug) zu erfolgen.

4.2    Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag am Ort unseres Geschäftssitzes verfügen können. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch uns, gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die unbeschränkte Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag als Erfüllung.

4.3    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

4.4    Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.

4.5    Das Recht, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.

4.6    Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder nach Rechtshängigkeit entscheidungsreif sind.

 

5.          Lieferung (Transport); Lieferfristen; Verzug

5.1       Die Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

5.2       Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche, die unsere Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die uns und unsere Zulieferanten betreffen.

5.3       Vom Vertrag kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

5.4       Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 10.

5.5       Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich  weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, zu verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt.

5.6       Bei kundenseitig ausgelösten Rücklieferungen zu unseren Lasten ist die Auswahl des Transportunternehmens vor Rücklieferung mit uns abzustimmen. Bei Unterlassung werden die Differenzkosten zwischen unserem Transportunternehmen und dem vom Besteller gewählten nicht übernommen.

5.7       Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von uns nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

5.8       Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.

 

6.          Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

7.          Entgegennahme

         Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

 

8.          Beanstandungen und Mängelrügen

8.1       Erkennbare Sachmängel und/oder Beanstandungen der Menge oder der Stückzahl sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Das Recht zur Rüge des Bestellers ist ausgeschlossen, sofern die in Ziffer 9.1 genannten Gewährleistungsfristen verstrichen sind.

8.2       Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

8.3       Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen.

 

9.          Sachmängel/Rechtsmängel

9.1       Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.

9.2       Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt nach Ablieferung der Sache (Gefahrenübergang).

9.3       Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen haben muss, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.

9.4       Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut, sofern diese aus Gründen der Kulanz erfolgt.

9.5       Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die uns dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.

9.6       Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.

9.7       Sachmängel sind nicht

-        der natürlicher Verschleiß;

-        Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;

-        Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;

Sachmängelansprüche bestehen nicht, wenn an der Ware Modifikationen oder Änderungen von fremder Seite vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht.

Wir haften nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material abweichend von unserem Leistungsspektrum vorgeschrieben hat.

9.8       Ansprüche aufgrund von Sachmängeln einschließlich Rückgriffsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit der Besteller die Beseitigung des Mangels nicht durch uns hat durchführen lassen.

9.9       Gewährleistungsansprüche können nur von dem Besteller direkt geltend gemacht werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Gewährleistungsansprüche gegen uns abzutreten, es sei denn, wir haben dieser Abtretung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

9.10    Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 9 entsprechend.

 

10.    Schadensersatzansprüche

10.1 Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unser Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.2  Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

10.3  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 10.1 und 10.2 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

10.4  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.5  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

11.    Eigentumsvorbehalt

11.1  Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für zusätzlich geschuldete Nebenleistungen – aus der Geschäftsbeziehung vor.

11.2  Der Besteller ist verpflichtet, unsere Waren und Erzeugnisse auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Bestellter diese auf eigene Kosten durchführen, soweit nicht anderweitig vereinbart.

11.3  Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

11.4  Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

11.5  Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Besteller berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

12.    Vertraulichkeit

12.1 Der Besteller verpflichtet sich, die jeweils getroffenen Vereinbarungen streng vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

12.2  Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster oder ähnliche Gegenstände dürfen nur zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet und unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung derartiger Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

 

13.    Allgemeine Bestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

13.2  Gerichtsstand ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfahren das AG Nürtingen), wenn der Besteller,

-        Kaufmann ist oder

-        keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder

-        nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir sind auch berechtigt, ein Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.

13.3  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ausschließlich deutsches Recht .

 

Stand: April 2013

 

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